Werden Sie Pate!
Für weitere interessante und brisante Faksimile-Nachdrucke, aber auch für aktuelle Buchprojekte sucht der Schelm Buchpaten.
Ab € 2.000,-- können Sie dabei helfen, daß ein weiteres schelmisches Faksimile oder auch ein aktuelles Buch das Licht dieser Welt erblickt.
Buchpatenschaften werden im Zuge quartalsmäßiger Abrechnungen je abverkauftem Buch je nach Höhe des Patenschaftsbetrages und je nach Höhe des Verkaufspreises zurückerstattet, normalerweise zwischen € 2,50 und € 7,--.
Man kann auch eine Klausel in den Vertrag einbauen, daß nach XY Jahren der Rest der Patenschaftssumme in einem Betrag zurückzuzahlen ist. Damit wird die Laufzeit des Patenschaftsvertrages begrenzt.
Und selbstverständlich können Sie ein Buch Ihrer Wahl vorschlagen, für das Sie eine Patenschaft übernehmen möchten.
Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu diesem sinnvollen Finanzierungsmodell (Darlehensvertrag).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr
-Schelm-
P.S.: Beim Schelm dauert es etwas länger als normal - nicht etwa, weil ich in der Ferne meine braune Seele baumeln lasse, sondern aufgrund der spezifischen Bedingungen, unter denen ich gezwungen bin, als Verleger zu arbeiten. Dazu kommt eine bewußt "umwegige" Lieferkette, sonst wäre es für die Feindseite (dumme Antifanten + noch dümmere Bullen) gar zu einfach. Und das wollen weder ich noch Sie, richtig?
Manche besorgte Bunzelbürger schreiben dem Schelm und fragen ihn, ob es Probleme mit den schelmischen Büchern geben kann.
Es werden keine Probleme entstehen, da
A. die Bücher aus dem EU-Raum kommen, also ohne Zollschnüffelei.
B. alle Nachdrucke vorkonstitutionelles Schrifttum sind.
C. Sie als Erwachsener auch von sog. "verbotenen" (also indizierten oder einem Einziehungs- bzw. Beschlagnahmebeschluß unterliegenden) Büchern je ein Exemplar ohne Weiterverbreitungsabsicht besitzen dürfen.
WIE VERHALTE ICH MICH GEGENÜBER DEN BEHÖRDEN RICHTIG?
Was ist des deutschen Recken Bürgerpflicht im "Fall der Fälle"?
Man wird Ihnen höchstwahrscheinlich mit Absatz 2 des § 130 StGB drohen, das heißt, die Staatsanwaltschaft unterstellt Ihnen in dreister Manier, Sie würden dieses gute Schrifttum gerne selbst verbreiten wollen - allerdings ohne Beweise.
1. Keine Panik nach dem spießbürgerlich weinerlichen Motto "I hob doch noch nie wos mit Polizei und Gericht zu tun gehobt. I wor doch imma a brava Bürga."
2. Tief durchatmen, Kampfinstinkte reaktivieren + NACHDENKEN!
3. Mund halten! Sie äußern sich NIEMANDEM gegenüber, Sie schreiben auch NIEMANDEM.
4. Sparen Sie sich den panischen Anruf oder Weg zum nächsten Winkeladvokaten. - Reine Geldverschwendung!
Man muß Ihnen erst einmal nachweisen, daß Sie der Besteller sind. Schon dies ist den Verfolgungsbehörden, die in anderen Fällen recht schlapp vorgehen, unmöglich.
Der Hauptfehler der gutgläubigen Deutschen besteht darin, zuzugeben, man habe bestellt.
Die BRD-Mungos müssen aber IHNEN NACHWEISEN, daß SIE bestellt haben, nicht SIE DEN BRD-Mungos, daß SIE NICHT bestellt haben.
Es kann sich ja auch um eine Provokationsbestellung handeln, um Ihnen zu schaden, nicht wahr?
Die ungefähr € 1.000,--- für einen Rabulisten (Rechtsanwalt) können Sie sich sparen! Bestellen Sie dafür lieber Bücher beim Schelm.
4. ALLE dem Schelm bisher bekannt gewordenen Fälle wurden von der Staatsanwaltschaft EINGESTELLT. Eventuell muß auf das sichergestellte Buch verzichtet werden. Der Schelm liefert natürlich kostenfrei nach.
Nicht selten wurden nach dem Einstellungsbeschluß die Bücher sogar auf Anweisung der Staatsanwaltschaft/StA (nach Monaten) dem vermeintlichen Besteller zugestellt.
5. Neben der Unmöglichkeit, Sie als Besteller festzunageln, steht die StA vor einem weiteren Problem.
Die verfolgten Personen sind nämlich lediglich geschichtsinteressiert, hegen keinerlei ideologische Sympathien für den unmenschlichen Nazismus UND wollen derartige Schriften natürlich auch nicht weiterverbreiten. Somit ist kein Tatbestand des § 130 StGB erfüllt, so daß das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt werden muß.
Im übrigen nimmt man als Beschuldigter die polizeiliche Vorladung - auch wenn diese "im Auftrag" oder "auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft" erlassen worden ist - NICHT wahr. (Seit Jahren bemüht sich unsere allerliebste, um die Rechtssicherheit in diesem unseren Lande so rührend bemühte Exekutive ganz bewußt, mit derartigen Formulierungen Verwirrung zu stiften. Es handelt sich nämlich TROTZ DER ERWÄHNUNG DER STAATSANWALTSCHAFT um eine POLIZEILICHE Vorladung.)
Bestenfalls meldet man als anständiger Biederbürger dem jeweiligen Bearbeiter des Polizeipräsidiums, daß man den gesetzten Termin nicht wahrnehmen sowie daß man sich bezüglich der Anschuldigung der Staatsanwaltschaft nicht äußern werde. Letzteres ist aber kein Muß.
Flattert - was unangemessen wäre - eine ECHTE staatsanwaltliche oder gar richterliche Vorladung ins Haus, die also vom StA oder Amtsrichter unterschrieben worden ist, müssen Sie den Termin wahrnehmen. Sie gehen also hin, geben Ihre Personalien an... - und DAS war's! Sonst sagen Sie REIN GAR NIX aus.
Egal was Ihnen die Ermittler vorschwätzen. ("Wir wissen, daß Sie bestellt haben! Wir haben Beweise. Machen Sie doch Ihre Lage nicht noch schlimmer blablabla...")
Gerne betreiben die Ermittler das Spiel "Guter Bulle - böser Bulle". - Bleiben Sie stur! SAGEN SIE NIX! Alles, was Sie sagen, kann UND WIRD gegen Sie verwendet werden.
6. Die schelmischen Kundendaten sind im sicheren Ausland abgespeichert und verschlüsselt, also nicht zugänglich für Unberechtigte.
Und nun ran an den Speck!