VOLLPFOSTEN gibt's aber auch ...
VOLLPFOSTEN gibt's aber auch ...
... unter den schelmischen Kunden.
So wie z. B. diesen Deppen aus Nördlingen, der androht, mich bei der feig-uneffektiven BRD-Bullerei denunzieren zu wollen. - Soll er mal ruhig.
Hach, hat der Schelm aber jetzt plötzlich Angstzustände... - Könnt ihr euch gar nicht vorstellen!
Wie heißt die Kanaille?
Ekkehard Aumayr
Drehergasse 18
86720 Nördlingen
aumayr_e@t-online.de
Schreibt mir der Hinterfotz doch tatsächlich nach meinem letzten Rundschreiben, in dem ich um Unterstützung wegen des nötigen Druckereiwechsels bitte, folgendes.
Der Schelm antwortete der Spießer-Pfeife prompt.
Aber vorher des pöhsen Hitlers "Mein Kampf" bestellen....
Typen wie Aumayr kommen umgehend bei mir an den Internet-Assi-Pranger.
Hier noch die Rechnung.
Das Buch wurde sicher abgefangen, und der Schelm bietet stets an, bei nächstbester Gelegenheit nachzubessern.
Aber auf so etwas kommen Dumpfbacken wie Aumayr + Co. natürlich nicht.
Kommentare
Gast schrieb am 12.01.2024
„"Nachfrist bis 14.03.3033 gesetzt." Ich gehe stark davon aus, daß der Schelm bis dahin liefern wird.
Selbiges wird ihm sicher auch die BRD-Systemtrachtentruppe (mittlerweile irgendwas zwischen blau und schwarz berockt) oder der Stasi- pardon: "Staats"-Anwalt mitteilen - sofern diese Kronen der Schöpfung lesen können.
Heil und Segen!
Stefan“
Gast schrieb am 01.07.2023
„Den 'Staatsanwalt' würde ich mal fragen, für welchen 'Staat' er denn zuständig sei, denn weder die BRD noch Deutschland sind je Staaten gewesen, sondern Firmen. Schaut mal auf der Upik-Seite nach den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Die haben alle keine hoheitlichen Rechte, weil sie keine Ämter sind und es ohne Staat genauso wenig Beamte geben kann.
Da könnte auch gleich Bäcker Müller ankommen und Euch bestellen. Jeder Richter, Staatsanwalt, Rechtsverdreher, Notar und Politiker benötigt eine Lizenz vom SHAEF-US-Militärgericht. Kein anderes ist derzeit für uns zuständig. Die haben keine Lizenz, weshalb sie den Job illegitim ausführen, sich strafbar machen (Kriegsrecht wegen Waffenstillstand und Besatzung) und darauf hoffen, dass es keiner weiß und sich freiwillig fügt. Ihr dürft Euch auch niemals mit der juristischen Person (siehe Personalausweis, NAME in großen Lettern) identifizieren, denn die ist rechtlos, weswegen Ihr auch nur als Sachen verwaltet werdet. Privatgerichte (Firmen) sind keine hoheitlichen Gerichte. Steht im GG, das aber bereits 1990 gelöscht wurde. Bestrafungen kann es nicht geben, weil die Alliierten zwischen 2006 und 2010 so gut wie alle Geltungsbereiche löschten, was die Gesetze ungültig macht. Und ohne Unterschrift (Haftungszusage) der 'Behörden' ist jeder Verwaltungsakt eh ungültig, da jeder Vertrag versichert sein muss. Darum auch nie was von den Firmen POLIZEI und den Scheingerichten unterschreiben, da dies Haftungszusagen für die Handelsverträge sind. Und niemals einen Rechtsverdreher beauftragen, der Mitglied der Kammer ist (Kammerzwang ist wie Fraktionszwang). Diese Anwälte sind nicht frei und haben nur die Aufgabe, die Haftung des Richters auf den Mandanten zu übertragen. Der spielt also gegen Euch, und mit Eurer Einverständniserklärung seid Ihr für den Prozess entmündigt.
+++
Die Bunzelanwälte und Bunzelrichter sowie ihre doofen Ermittler gehen dem Schelm am Allerwertesten vorbei. - Catch me, if you can!“
Gast schrieb am 02.04.2022
„Der Kretin aus Nördlingen sollte vielleicht in nächster Zeit mal seinen Briefkasten prüfen, könnte eine Vorladung drin sein. Ich hatte auch einmal ungewöhnlich lange auf eine Sendung gewartet und nachgefragt – allerdings in einem höflichen Ton – und der Schelm hat die Sendung kostenfrei erneut abgeschickt. Die zweite Sendung kam an, für die erste bekam ich eine Vorladung von der Polit-Justiz. Wer gerade in einer ähnlichen Situation ist, den kann ich beruhigen. Man wird dir höchstwahrscheinlich mit Absatz 2 des § 130 StGB drohen, das heißt, die Staatsanwaltschaft unterstellt dir in dreister Manier, man würde dieses gute Schrifttum gerne selbst verbreiten wollen, allerdings ohne Beweise. Wer sich 1000 € für einen Rabulisten (Rechtsanwalt) sparen möchte, sendet einfach ein Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft, in dem man erklärt, dass man nur geschichtsinteressiert ist und keinerlei ideologische Symphathien hegt sowie dass kein Tatbestand des § 130 StGB erfüllt ist, sodass das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt werden soll.
Im Übrigen nimmt man die Vorladung nicht wahr, bestenfalls jedoch, meldet man das der jeweiligen Bearbeiterin des Polizeipräsidiums sowie dass man bezüglich der Anschuldigung, der Staatsanwaltschaft eine Antwort zukommen lassen hat.“
Gast schrieb am 27.03.2022
„Beim lesen war mir gleich klar der Herr muss aus Bayern kommen. Er hat eine Frist bis zum 14.03.3033 gesetzt. Weiß gar nicht was er hat, ist doch noch Zeit.“
Gast schrieb am 18.03.2022
„Solche Leute kann ich einfach nicht verstehen. Der Schelm gibt unter sehr hohen persönlichen Risiken und enormem Verfolgungsdruck der BRD-Schergen wertvolle Literatur als Faksimile heraus, die anderenfalls nur antiquarisch zu extrem hohen Preisen erhältlich ist. Das der Versand dann mal etwas länger dauern kann, weil der Schelm gezwungenermassen seine Buchtitel aus dem Ausland versenden muss, sollte doch verständlich sein. Ich habe bereits sehr oft beim Schelm bestellt und immer alles erhalten. Einfach mal dankbar dafür sein, dass es einen Verlag wie den Schelm gibt, der sich nicht unterkriegen lässt!“
Der Schelm läßt übrigens die schwachmatischen "Kommentare" neurotisierter Antifanten zu seinen Büchern bewußt stehen, um klarzumachen, wes Geistes Kind diese bedauernswerten Kretins sind. Der Schelm ist allerdings Humanist und Optimist und daher voll davon überzeugt, daß sich der mentale Zustand der Linksdrifter mit der Zeit verbessern wird.