Historische Tatsachen Nr. 52: Weitergehende Forschung - Eine der indizierten bzw. beschlagnahmten!
Beschreibung
Dipl.-Pol. Udo Walendy: Historische Tatsachen Nr. 52 - Weitergehende Forschung
Erscheint im Winter 2026/27 exklusiv beim Schelm.
Dem Motto "Für eine freie und objektive Wissenschaft!" verpflichtet, hat sich der Schelm entschlossen, Zug um Zug alle vom BRDDR-Regime inkriminierten Folgen der aufschußreichen Reihe "Historische Tatsachen" neu herauszubringen.
Es handelt sich hierbei nach aktuellem Kenntnisstand um folgende Ausgaben, die von der Unrechtsjustiz der Berliner Judenrepublik indiziert bzw. mit einem Einziehungs- und Beschlagnahmebeschluß belegt worden sind:
Nr. 1, 15, 22, 36, 38, 44, 52, 53, 59, 60, 64, 66, 67, 68, 101 und 108.
Es geht also um insgesamt 16 verschiedene Heftnummern, die teils seit Jahrzehnten einer interessierten Öffentlichkeit vorenthalten werden. Der Schelm stellt diesen unhaltbaren Zustand mit Freude ab und zeigt der Judikative und Legislative dieses antideutschen Assistaates demokratischer Ganoven sowie ihren getreuen Ausführungsgehilfen bei Gericht und Pozilei wie auch den erbärmlich feigen deutschen Historikern der Jetztzeit den Stinkefinger.
Weitere von rechtswidriger Indizierung und Beschlagnahmung befreite Hefte folgen im Laufe der nächsten Monate. Klicken Sie bitte hier.
Die Schrift „Historische Tatsachen“, Nr. 52: „Weitergehende Forschung“ von Dipl.-Pol. Udo Walendy erschien 1992 im Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung in Vlotho an der Weser und umfaßt 40 Seiten.
Das Heft beschäftigt sich hauptsächlich mit der Infragestellung der nationalsozialistischen Judenvernichtung, insbesondere der Gaskammern in Auschwitz.
Nach Walendy bestehen an den "historisch belegten" Massenmorden berechtigte Zweifel, was naturwissenschaftliche und technische Untersuchungen nahelegen.
Zu den behandelten Themen:
1. Bisherige Forschungsergebnisse: Walendy stellt Untersuchungen und Argumente aus dem Umfeld der Holocaustleugnung vor.
2. Die Opferzahlen: Unter der Überschrift „Die Zahlen sind unwahr“ beschäftigt er sich mit der Zahl der Ermordeten und stellt etablierte Forschungsergebnisse infrage.
3. Gerichtliche Anerkennung historischer Tatsachen: Unter dem Stichwort „Gerichtsnotorik“ kritisiert er den juristischen Umgang mit der Holocaustleugnung.
4. Internationale Entwicklungen: Er behandelt Reaktionen und Auseinandersetzungen in Österreich, Polen und Frankreich.
5. Technische Fragen zu Auschwitz: Er führt Dokumente und Aussagen an, die er zur Unterstützung seiner Thesen über den Einsatz von Giftgas heranzieht.
Das Amtsgericht Herford ordnete am 2. September 1994 die Einziehung des Heftes Nr. 52 an.
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Gericht: Amtsgericht Herford
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Datum: 2. September 1994
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Aktenzeichen: 3 Ls 46 Js 574/92 (181/93)
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Weitere Entscheidung: Landgericht Bielefeld, 29. September 1994, Az. Qs 563/94 VIII
Walendy legte dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein. Die entsprechenden Gerichtsverfahren sind in Heft 67 seiner Reihe dokumentiert.
Ob die damalige Einziehungsentscheidung heute noch unverändert rechtliche Wirkung entfaltet, wäre gesondert zu prüfen.
Kommentare
Der Schelm läßt übrigens die schwachmatischen "Kommentare" neurotisierter Antifanten zu seinen Büchern bewußt stehen, um klarzumachen, wes Geistes Kind diese bedauernswerten Kretins sind. Der Schelm ist allerdings Humanist und Optimist und daher voll davon überzeugt, daß sich der mentale Zustand der Linksdrifter mit der Zeit verbessern wird.





